Zeitarbeit

Was bedeutet Zeitarbeit?

Von Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung spricht man, wenn ein Unternehmen einem anderen Unternehmen einen Mitarbeiter zur Erbringung einer Arbeitsleistung überlässt. Zeitarbeit ist die legale Beschäftigung und Überlassung von Arbeitnehmern – auf Basis der Arbeitnehmerüberlassung – unter Beachtung aller arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen.

Zeitarbeit ist gesetzlich geregelt

Das Sonderrecht der Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Zeitarbeitsunternehmen müssen grundsätzlich über eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung durch das zuständige Landesarbeitsamt verfügen. Außerdem gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen wie das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Schwerbehindertengesetz usw. Durch unsere freiwillige Selbstverpflichtung nach tariflichen Vorgaben zu arbeiten, geben wir unseren Mitarbeitern die Sicherheit transparenter Arbeitsbedingungen. Im Tarifvertrag werden z. B. Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, verschiedene Entgeltgruppen und Sonderzahlungen geregelt.

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